Das Ausschwenken eines Krans über ein Nachbargrundstück stellt eine vorübergehende Benutzung des Nachbargrundstücks dar. Es bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung des Nachbarn oder einer gesetzlichen Duldungspflicht. Ansonsten ist das Ausschwenken rechtlich nicht gedeckt.
Primär sollte eine zivilrechtliche Vereinbarung über die Krannutzung mit dem Nachbarn getroffen werden; dabei kann auch eine Ablösezahlung für das Nichtausüben der Nachbarrechte vereinbart werden. Sollte keine zivilrechtliche Einigung erzielt werden, ist umgehend das öffentlich-rechtliche Duldungsverfahren einzuleiten. Ansonsten kann es zu empfindlichen Verzögerungen des Bauvorhabens kommen, was in den meisten Fällen mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.