Die Tendenz in der Praxis zeigt, dass Vertragsbestimmungen zum einen immer komplexer und zum anderen die Sanktionen bei einem Verstoß immer strenger werden. Zeitweise wird sogar vorgesehen – ob die jeweiligen Regelungen einer Sittenwidrigkeitsprüfung standhalten oder nicht – dass dem AN bei Verstoß gegen die vertraglichen Mitteilungs- und Anmeldepflichten (und damit auch Dokumentationspflichten) bei Leistungsabweichungen der gänzliche Verlust seines Anspruches auf Mehrkosten und Bauzeitverlängerung droht.
Mit der neuen BIM-Technologie werden ganz neue Anforderungen an die Planer und ausführenden Unternehmen gestellt, allerdings eröffnen sich dadurch auch noch schwer abzuschätzende Möglichkeiten der Dokumentation und des Informationsaustausches.
Diesen Beitrag finden Sie auch im E-Paper Bau & Immobilien Report, S.70