Der Gesetzgeber gewährt dem überlebenden Ehepartner in Paragraf 758 ABGB das sogenannte Vorausvermächtnis. Der überlebende Ehepartner erhält dadurch zahlreiche Rechte. Die Details im Überblick.
Müller, Katharina: Ehewohnung, Einrichtung, Hausrat: Was können die Erben vom verwitweten Ehepartner verlangen?
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4. September 2012
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