Auch nach der Scheidung können die Eltern weiterhin die gemeinsame Obsorge für die Kinder ausüben und über alle Angelegenheiten der Kinder gemeinsam entscheiden.
Müller, Katharina: Gemeinsame Obsorge nach der Scheidung?
WOMAN
15. August 2007
WOMAN
Auch nach der Scheidung können die Eltern weiterhin die gemeinsame Obsorge für die Kinder ausüben und über alle Angelegenheiten der Kinder gemeinsam entscheiden.