Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass im Beirat einer Privatstiftung mehrheitlich Begünstigte sitzen dürfen.
Müller, Katharina: Günstig für Begünstigte
Der Standard
24. März 2011
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Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass im Beirat einer Privatstiftung mehrheitlich Begünstigte sitzen dürfen.