Lange Jahre galt der Streit am Bau als »part of the game«, der Gang zum Gericht war obligatorisch. Doch immer mehr Auftraggeber und Auftragnehmer wollen langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden. Die außergerichtliche Streitbeilegung gewinnt an Bedeutung. Gemeinsam mit Müller Partner Rechtsanwälte hat der Bau & Immobilien Report fünf Verfahren unter die Lupe genommen und ihre Besonderheiten, Vor- und Nachteile analysiert.
Zu den wichtigsten Methoden der außergerichtlichen Streitbelegung zählen die Mediation, das Schlichtungsverfahren, das Schiedsgutachterverfahren, das Adjudikationsverfahren und das Schiedsgerichtsverfahren. Sie alle haben ihre spezifischen Charakteristika, ihre Stärken und Schwächen. Eines allerdings eint alle fünf Methoden. »Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist nur dann sinnvoll und erfolgversprechend, wenn auf beiden Seiten der Wille zur Einigung da ist. Die Parteien müssen bereit sein, ihre Maximalstandpunkte aufzugeben und einen Kompromiss zu finden«, erklärt Müller. Ist das nicht der Fall, sind viele dieser Instrumente zum Scheitern verurteilt.