In den meisten Fällen kann der Auftraggeber die entstandenen Kosten der Mängelbehebung vom Auftragnehmer zurückverlangen.
Dieser Artikel ist auch auf www.bauformum.at erschienen.
Österreichische Bauzeitung 04/2014
In den meisten Fällen kann der Auftraggeber die entstandenen Kosten der Mängelbehebung vom Auftragnehmer zurückverlangen.
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