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Müller, Katharina / Melzer, Martin: Böse Überraschungen vermeiden

Österreichische Bauzeitung 17/2019

6. September 2019

Der erfolgreiche Kauf bzw. Verkauf eines Bauunternehmens erfordert gründliche Vorbereitung und Expertise auf Käufer- und Verkäuferseite, um Risiken und mögliche Haftungen richtig einschätzen zu können. Dabei ist sowohl gesellschaftsrechtliches als auch baurechtliches und bauwirtschaftliches Know-how gefragt.


Wenn es um den Kauf bzw. Verkauf eines Bauunternehmens geht, stellt sich zunächst die Frage, auf welche Weise dies geschehen soll. In Betracht kommen der Anteilskauf und der Unternehmenskauf:

Beim Anteilskauf („share deal“) werden die Geschäftsanteile am Bauunternehmen veräußert. Das heißt mit anderen Worten, dass der Eigentümer – z.B. einer GmbH – seinen Geschäftsanteil an den Erwerber verkauft. Die Gesellschaft bleibt weiterhin die Rechtsträgerin des Unternehmens.

Beim Unternehmenskauf („asset deal“) wird dagegen das Bauunternehmen selbst verkauft. Der Erwerber wird selbst Träger des Unternehmens.

In beiden Fällen ist es unbedingt notwendig, die Risiken aus dem Bauunternehmen, etwa aus Großbaustellen, Gewährleistungsfällen oder laufenden Projekten, sorgfältig zu erheben und zu bewerten.

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