Pflegeleistungen im Familienkreis werden vielfach nicht abgegolten. 2017 wurde ein neues Gesetz eingeführt, das diesen Missstand teilweise beheben soll.
Die Rechtsanwälte Katharina Müller und Martin Melzer erklären im Gastblog, wann ein Anspruch auf ein gesetzliches Pflegevermächtnis besteht.
Oftmals werden Pflegeleistungen im Familienkreis erbracht. In aller Regel werden diese aber nicht entsprechend abgegolten, sondern fallen letztlich unter den Tisch. Man kann hier getrost von einem Missstand sprechen, zumal diese Pflegeleistungen mit erheblichem zeitlichem und emotionalem Aufwand verbunden sind. Mit der Erbrechtsreform 2017 wurde diesem Missstand Rechnung getragen und das sogenannte Pflegevermächtnis eingeführt.
Darunter versteht man einen Anspruch auf erbrechtliche Abgeltung von Pflegeleistungen, die von nahen Angehörigen erbracht wurden. Der Begriff der Pflegeleistung ist hierbei erweitert zu verstehen. Nach dem Gesetzeswortlaut fällt darunter jede Tätigkeit, die dazu dient, einer pflegebedürftigen Person die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Dieser Beitrag ist online auf www.derstandard.at erschienen.