Um nahe Angehörige enterben zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten
Die Rechtsanwälte Katharina Müller und Martin Melzer erklären im Gastblog die unterschiedlichen Enterbungsmöglichkeiten.
Das österreichische Erbrecht ist vom Prinzip der Testierfreiheit geprägt. Es ermöglicht jeder Person, auch für die Zeit nach dem Tod frei über ihr Vermögen zu verfügen. Dieser Freiheit werden aber Grenzen gesetzt, konkret durch das zwingende Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht sichert bestimmten nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder) einen Teil der Verlassenschaft zu.
In unserer Erbrechtspraxis sind wir regelmäßig mit dem Wunsch von Mandanten konfrontiert, dass einzelne oder alle nahen Angehörigen nichts erben sollen. Im Folgenden werden die Möglichkeiten aufgezeigt, diesen Wunsch – zumindest zum Teil – zu erfüllen.
Dieser Beitrag ist online auf www.derstandard.at erschienen.