Nach § 17 PSG trifft den Stiftungsvorstand die Pflicht, seine Aufgaben sparsam, unter Beachtung und Erfüllung des Stiftungszwecks, nach Maßgabe der Bestimmung der Stiftungserklärung, unter Beachtung des Wohls der Privatstiftung und unter Beachtung des Gläubigerschutzes zu erfüllen.
Müller, Katharina/Melzer, Martin/Petritz, Michael: Die Pflichten des
Stiftungsvorstands – Checklist, Schoellerbank Stiftungsbrief 1/2017
7. März 2017
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