Um die Umgehung von Pflichtteilsansprüchen durch Schenkungen zu Lebzeiten zu verhindern, gibt es das System der Schenkungsanrechnung. Schenkungen an andere Pflichtteilsberechtigte können hierbei unbegrenzt, solche an Dritte innerhalb einer Zweijahresfrist ab Schenkung pflichtteilserhöhend geltend gemacht werden. Mit anderen Worten: Der Pflichtteilsberechtigte kann auch seinen Anteil an den Schenkungen fordern.
Müller, Katharina / Melzer, Martin: Pflichtteil – Die Krux mit der gemischten Schenkung
Bau & Immobilienreport Sondernummer 02 2024
26. November 2024
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