Zusammenfassend stellt die durch die Reform neu geschaffene Möglichkeit der Pflichtteilserfüllung einen Lichtblick für Stifter dar. Sie ermöglicht es, die Privatstiftung besser dafür einzusetzen, wofür sie ursprünglich gedacht war: Vermögen langfristig über Generationen hinweg zusammenzuhalten und weiterzugeben. Voraussetzung dafür ist die vorausschauende Ausgestaltung der Begünstigtenstellung der pflichtteilsberechtigten Erben.
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