In der aktuellen Entscheidung 6Ob 157/12z äußert sich der OGH zur Frage, wer Stellung eines Antrages auf Abberufung des Stiftungsvorstandes gemäß § 27 Abs 2 PSG berechtigt ist. Erstmals spricht der OGH die Antragslegitimation auch ehemaligen Begünstigten zu, soweit Abberufungsgründe angeführt werden, die sich auf die Verletzung von Pflichten gegenüber den ehemals Begünstigten beziehen.
Müller, Katharina/Melzer, Martin: Stiftungen: OGH stärkt Begünstigten-Rechte
WirtschaftsBlatt
7. Februar 2013
Übersicht