Der Unterhaltsbedarf umfasst grundsätzlich den gesamten Lebensaufwand eines Kindes (zB. Nahrung, Kleidung, Wohnung, Personenbetreuung, Erziehung, Ausbildung, Kultur, etc). Als Orientierungshilfe zur Unterhaltsberechnung wurden in der Praxis sogenannte Regel- bzw. Durchschnittsbedarfssätze entwickelt.
Müller, Katharina: Muss der Ex seinem Kind eine Kur zahlen?
WOMAN 14/2007
6. Juli 2007
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