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Müller, Katharina: Muss der Ex seinem Kind eine Kur zahlen?

WOMAN 14/2007

6. Juli 2007

Der Unterhaltsbedarf umfasst grundsätzlich den gesamten Lebensaufwand eines Kindes (zB. Nahrung, Kleidung, Wohnung, Personenbetreuung, Erziehung, Ausbildung, Kultur, etc). Als Orientierungshilfe zur Unterhaltsberechnung wurden in der Praxis sogenannte Regel- bzw. Durchschnittsbedarfssätze entwickelt.

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