In weiten Teilen hat der Gesetzgeber mit der GesbR-Reform die bisher herrschende Rechtspraxis kodifiziert und damit Rechtssicherheit geschaffen. Da ein ARGE-Gesellschafter Dritten gegenüber verpflichten kann, ist bei der Auswahl eines ARGE-Partners in der Praxis sehr sorgfältig vorzugehen.
Müller, Katharina: Prüfe wer sich bindet
Spengler Fachjournal 02/2015
22. April 2015
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