Aus dieser Entscheidung zeigt sich, dass nach der ÖNorm B 2110 der AN dem AG im Wege des Bautageberichts auch diverse Erklärungen zur Kenntnis gebracht werden kann. Der AG ist dabei gehalten die Bautagesberichte binnen 14 Tagen nach der Übermittlung durchzusehen, sie zu prüfen und allenfalls einen Widerspruch zu den Erklärungen zu erheben. Nur so kann gewährleistet werden, dass den übermittelten Bautagesberichten keine Anerkennung des Erklärungswerts beigemessen wird. Der AN sollte – trotz dieser Rechtsprechung des OGH – weiterhin wie bisher die beauftragte Regie in Regieberichten festhalten und dem AG zumindest wöchentlich zur Bestätigung vorlegen.
Müller, Katharina: Prüfung der Bautagesberichte des AN?
Österreichische Bauzeitung 21/2015
30. Oktober 2015
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