Im Gegensatz zur Ehe ist die Lebensgemeinschaft nicht umfassend gesetzlich geregelt. Die Lebensgefährtin hat keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch, kein gesetzliches Erbrecht nach dem Partner und kein Wohnrecht an der gemeinsam bewohnten Wohnung, die im Alleineigentum des Partners steht.
Müller, Katharina: Rechte nach dem Tod des Lebensgefährten?
WOMAN 20/2005
30. September 2005
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