Dem österreichischen Erbrecht liegt das Pflichtteilsrecht zugrunde, welches sicherstellen soll, dass gewisse nahe Angehörige mit einem bestimmten wertmäßigen Mindestanteil am Nachlass zwingend partizipieren.
Müller, Katharina: Rechtstipp: So können Sie schon vor Ihrem Ableben Ihren potentiellen Erben Ihr Vermögen zuwenden
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31. Oktober 2012
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