Nunmehr steht es also fest: Ab dem 1.8.2008 sind unentgeltliche Vermögensübertragungen – ganz gleich ob sie unter Lebenden oder von Todes wegen durchgeführt werden – nicht mehr einer eigenständigen Versteuerung unterworfen.
Müller, Katharina/Saurer, René: Die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Folgen für die Vermögensweitergabe
JEV 2/2008
2. August 2008
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