Kann bei Ablehnung eines allenfalls überhöhten Sicherstellungsanspruchs der Vertrag aufgelöst werden?
Aus den Ausführungen des OGH geht also hervor, dass auch das überhöhte Sicherstellungsbegehren beachtlich und auf den zulässigen Inhalt zu reduzieren ist. Da die Werkbestellerin dieses ignorierte, erfolgte die Vertragsaufhebung zu Recht. In der Praxis tun Auftraggeber daher gut daran, Sicherstellungsbegehren– auch bei strittiger Höhe des Werklohns, etwa infolge strittiger Zusatzleistungen – ernst zu nehmen und inhaltlich sorgfältig zu prüfen, wenn sie nicht die Vertragsaufhebung durch den Auftragnehmer riskieren möchten.