Verjährungsverzicht – Ein geeignetes Mittel zur Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen in Bauverfahren?
Bauvorhaben enden nicht selten mit offenen Forderungen und zähen Verhandlungen über Anerkennung und Bezahlung dieser Forderungen. Oft stellt sich im Zuge dessen die Frage, wie mit einer drohenden Verjährung etwa von Werklohnforderungen oder Mehrkostenforderungen umgegangen werden soll.