Der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet dem Gewerbeinhaber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften. Die Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers ist zivilrechtlich durchzusetzen.
Der gewerberechtliche Geschäftsführer verantwortet gegenüber Behörden und dem Gewerbeinhaber die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften im Unternehmen. Er erfüllt eine spezifische Aufsichtsfunktion. Bei Verletzung seiner Pflichten wird er aber nicht nur Adressat einer drohenden Verwaltungsstrafe, sondern bei Vorliegen der Schadenersatzvoraussetzungen haftet er auch für zivilrechtliche Ansprüche Dritter.