MP-Law-Logo weiß

Müller, Katharina: Wandlung eines Bauwerkvertrags

Österreichische Bauzeitung 13/14 2018

20. Juli 2018

Erbringt der Auftragnehmer (AN) seine Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber (AG)
unter bestimmten Voraussetzungen die Wandlung erklären. 


Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) leistet der Übergeber einer Sache dafür Gewähr, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. Weicht die tatsächlich erbrachte Leistung vom vertraglich Geschuldeten ab, liegt ein Mangel vor. Der AG ist in diesem Fall berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche gegen den AN geltend zu machen. Gelegentlich ist der Erbringer von Bauleistungen sogar damit konfrontiert, dass der AG die Wandlung erklärt und die Aufhebung und Rückabwicklung des Bauwerkvertrages fordert. Dabei stellt sich die Frage, ob dieser geltend gemachte Anspruch zu Recht besteht und welche Konsequenzen daraus resultieren.

Übersicht

Downloads

PDF