Nach der Scheidung sind Schulden, die der ehelichen Lebensführung dienen oder mit der Schaffung von ehelichem Gebrauchsvermögen in Zusammenhang stehen, einvernehmlich oder auf Antrag durch das Gericht aufzuteilen.
Müller, Katharina: Was ist mit Schulden nach der Scheidung?
WOMAN 18/2006
1. September 2006
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