Nicht selbsterhaltungsfähige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, zu dessen Deckung jeder Elternteil entsprechend seiner Leistungsfähigkeit und unabhängig von einem Verschulden im Fall einer Scheidung anteilig beizutragen hat.
Müller, Katharina: Welchen Unterhalt bekommen Kinder?
WOMAN 2/2006
20. Januar 2006
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