Die Entscheidung des OGH zeigt, dass innerhalb der Schranken der privatautonomen Rechtsgestaltung ein erheblicher Spielraum für die Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen verbleibt. Dem AN ist anzuraten, das Vertragswerk in Ausschreibungsunterlagen genau zu prüfen, und ihre wirtschaftlichen Folgen im Rahmen der Angebotslegung zu bedenken.
Ungeachtet der Entscheidung des OGH widerspricht eine Überwälzung unkalkulierbarer Risiken aus der Sphäre des AG auf den AN dem Wesen des entgeltlichen Werkvertrages sowie der betriebswirtschaftlichen Vernunft. Die Entscheidung des OGH lässt aber einmal mehr erkennen, dass dem erkennenden Richter ein erheblicher Wertungsspielraum bei der Beurteilung der gröblichen Benachteiligung zukommt.