Am 1.9.2010 wurde die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geändert. Dabei wurden insbesondere für bestimmte Konstellationen die Höchstsätze für die Provisionsvereinbarungen herabgesetzt.
Die höchst zulässige Provision bei Mietverträgen hängt dabei von der Art des vermittelten Vertrags, dem Vertragsobjekt (Geschäftsraum oder Wohnung), der Vertragsdauer und schließlich davon ab, mit wem (Mieter oder Vermieter) die Provision vereinbart wird.
Newsletter Issue Oktober 2010
Novelle der Immobilienmakler-VO 2010 - Provisions-Höchstsätze für die Vermittlung von Mietverträgen
15. Oktober 2010
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