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Newsletter Privatstiftungen Issue 3|2016

OGH bestätigt Anwendbarkeit der Business Judgement Rule im Stiftungsrecht

7. April 2016

In seiner Entscheidung vom 23.2.2016 (6 Ob 160/15w) beschäftigte sich der OGH ua mit der Frage, ob die sog Business Judgement Rule (BJR) auch für das Stiftungsrecht gelte.

Sachverhalt

Hierbei lag folgender verkürzter Sachverhalt der Entscheidung des OGH zu Grunde: Die Begünstigten der G-Privatstiftung beantragten die Abberufung der Vorstandsmitglieder und behaupteten, es lägen grobe Pflichtverletzungen iSd § 27 Abs 2 Z 1 PSG, insbesondere iZm Ausschüttungsentscheidungen, vor. Die Vorstandsmitglieder hätten ua Gewinne einer Tochtergesellschaft nicht an die G-Privatstiftung ausgeschüttet und auf diese Weise riskiert, dass Letztere nicht mehr in der Lage sein könnte, den Stiftungszweck zu erfüllen. Die Vorstandsmitglieder wendeten ein, sie hätten ihr Handeln auf Sachverständigengutachten gestützt, weder gegen das Gesetz noch gegen die Stiftungserklärung verstoßen und seien korrekt im Rahmen des ihnen eingeräumten Ermessensspielraums vorgegangen.

Fazit

Für Vorstandsmitglieder von Privatstiftungen ist diese Entscheidung durchaus positiv zu werten. Ihnen ist anzuraten, Entscheidungen nach den Kriterien der BJR zu treffen. Sie sollten daher sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen dokumentieren und im Zweifel ein Gutachten eines unabhängigen Experten einzuholen. Auf diese Weise können Vorstandsmitglieder im Streitfall den Nachweis führen, dass sie ihre Entscheidungen auf Basis angemessener Informationen getroffen haben und dementsprechend vernünftigerweise davon ausgehen konnten, zum Wohle der Privatstiftung zu handeln.


>>  Mehr Details zur Business Judgement Rule sowie zu den Ausführungen des OGH


DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP

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