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Newsletter Issue 06/2013

Rechtsfolgen der Insolvenz & Unsicherheitseinrede und Sicherstellung

1. Juli 2013

Anlässlich der Insolvenz der ALPINE Bau GmbH beschäftigt sich der aktuelle Newsletter mit den Rechtsfolgen der Insolvenz eines Vertragspartners.

Große Bedeutung hat dabei das dem Insolvenzverwalter zustehende Wahlrecht, laufende Verträge fortzuführen oder zu beenden. Das bedeutet, dass die vertraglich geschuldeten Vorausleistungen weiterhin ordnungsgemäß zu erbringen sind, sofern der Insolvenzverwalter nicht vom Vertrag zurücktritt. Unter bestimmten Voraus- setzungen kann der Auftragnehmer aber seine Leistung gemäß § 21 Abs 3 Insolvenzordnung (IO) bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern.

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