Dieser Newsletter beschäftigt sich mit der Thematik des Änderungs- bzw Widerrufsrechts des Stifters. Dabei wird vor allem auch die Frage aufgeworfen, ob diese Gestaltungsrechte von den Gläubigern gepfändet werden können.
In seiner Entscheidung zu 6 Ob 235/08i befasste sich auch der OGH konkret mit der Frage, ob (und welche) Stifterrechte der Masseverwalter eines Stifters ausüben darf.