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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 2|2022

Verspätete Umsetzung der Whistleblower-RL

18. Februar 2022

Wie bereits berichtet (vgl Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 4|2021: „Whistleblower-Richtlinie ante portas“ und Issue 7|2021: „Whistleblower-RL: Was Sie schon jetzt tun können“), wäre die EU-Whistleblower-RL bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Das „wäre“ ergibt sich daraus, dass Österreich bei deren Umsetzung, im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten, säumig ist. Bemerkenswert, aber wohl nicht zur Entschuldigung geeignet, ist, dass viele Mitgliedsstaaten keine rechtzeitige Umsetzung geschafft haben.

Auch deutlich nach Ende der Umsetzungsfrist gibt es in Österreich noch immer keinen Begutachtungsentwurf. Aus dem zuständigen Arbeitsministerium hieß es Anfang Dezember noch immer, dass die Gespräche dazu „am Laufen“ seien. Ziel des Arbeitsministeriums war es eigentlich, noch vor Weihnachten in Begutachtung gehen zu können und gleichzeitig eine ausreichend lange Zeit für Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen. Es kam bekanntlich anders. Inhaltliche Details nennt das Arbeitsministerium noch immer nicht. Mittlerweile hat die Kommission gegen Österreich wegen der Säumnis sogar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Für die betroffenen Unternehmen ist die Situation natürlich sehr unangenehm (zunächst müssen alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern u.a. ein Hinweisgebersystem implementieren; kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern erst in zwei Jahren). Viele wichtige Details zur Umsetzung sind bekanntlich noch offen. Gleichzeitig müssen sich die betroffenen Unternehmen schon längst mit der Implementierung beschäftigen.

Wir werden Sie jedenfalls über den Umsetzungsprozess weiterhin auf dem Laufenden halten.

Dr. Sebastian Sieder

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