Der vertragliche Werklohnanspruch gebührt grundsätzlich nur bei vertragsgemäßer Ausführung der Leistung. Kurz gesagt: Mangelhaft erfüllter Vertrag, kein Entgelt. Grundlagen Trotz Unterbleiben der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer/Planer einen Anspruch auf das...
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Werklohnanspruch bei mangelhaften Planungsleistungen
Österreichische Bauzeitung 1-2