Das Vorliegen von Fehlern und die Verletzung von Warn- und Hinweispflichten allein genügen nicht automatisch, um eine Haftung zu begründen. Es ist erforderlich, dass das Verhalten des Verursachers auch ursächlich für den entstandenen Schaden ist. Die Beweislast dafür,...
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Gietler, Roman: Die unterlassene Warnung führt nicht automatisch zu einer Haftung
Österreichische Bauzeitung 22/2023
Das Vorliegen von Fehlern und die Verletzung von Warn- und Hinweispflichten allein genügen nicht automatisch, um eine Haftung zu begründen. Es ist erforderlich, dass das Verhalten des Verursachers auch ursächlich für den entstandenen Schaden ist. Die Beweislast dafür,...
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Müller, Katharina: Skonto: Achtung auf Warnpflicht des Werkunternehmers
Österreichische Bauzeitung 21/2023
Eine Skontovereinbarung unterliegt der Vertragsfreiheit. In der Praxis haben sich „übliche“ Skontoabreden etabliert. Weicht die vereinbarte Ermittlung vom Skontoabzug davon ab, ist möglicherweise eine Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers begründet. Anhand dieser...
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Skonto: Achtung auf Warnpflicht des Werkunternehmers
Eine Skontovereinbarung unterliegt der Vertragsfreiheit. In der Praxis haben sich „übliche“ Skontoabreden etabliert. Weicht die vereinbarte Ermittlung vom Skontoabzug davon ab, ist möglicherweise eine Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers begründet. Anhand...
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Erst zahlen, dann streiten?
Über Grenzen von Bankgarantien zur Risikominimierung in der Baubranche Um ein Gleichgewicht zwischen der vom Werkunternehmer erbrachten Leistung und vom Werkbesteller geleisteten Zahlung herzustellen, werden in der Praxis regelmäßig Bankgarantien eingesetzt....
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