Mit dem Antritt der Erbschaft übernimmt man in der Regel auch die Unterhaltsverpflichtungen des Verstorbenen – worauf ist dabei zu achten? Katharina Müller und Martin Melzer, beide Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Erbrecht und Vermögensweitergabe, erklären, was Sie im...
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SIND UNTERHALTSANSPRÜCHE ODER UNTERHALTSPFLICHTEN VERERBBAR?
DerStandard Blog: Erben ohne Streit