Ein Facharzt für Augenheilkunde betrieb eine Ordination für diesen Fachbereich, wobei er diese als „Augenklinik“ oder „Klinik“ bezeichnete, ohne dass diese Ordination auch die typischen Merkmale einer Krankenanstalt, wie etwa die stationäre Behandlung aufwies. Der...
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Newsletter Gesundheit und Recht aktuell Issue 3|2015
Augenfacharztpraxis darf sich nicht als „Klinik“ bezeichnen.