Das 4. COVID-19 Gesetz (BGBl. I Nr. 24/2020) bringt nunmehr weitreichende Erleichterungen für Wohnungsmieter, die unter den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Coronakrise leiden. Folgende Neuerungen werden für Vermieter und Verwaltungen relevant...
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Newsletter Immobilienrecht Issue 5|2020
Das 4. COVID-19 Gesetz – Vermieter aufgepasst!