Nach ständiger Rechtsprechung ist unzweifelhaft die Haftung für Fehlinformationen des Maklers zu bejahen, wenn ihn ein Verschulden trifft. Für die Richtigkeit einer bloß weitergegebenen Information eines Dritten, haftet der Makler aber grundsätzlich nicht (RIS-Justiz...
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Newsletter Immobilienrecht Issue 4|2019
Neues zu den Maklerpflichten!