Die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU (Richtlinie 2015/849/EU) erfasst abgesehen von den Bereichen der Banken, Versicherungen, Wertpapierunternehmen, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder auch den Bereich des Gewerbes. Im Vergleich zum Finanzbereich zählt der...
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Newsletter Immobilienrecht 2|2017
Die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie im Bereich des Gewerbes und ihre Auswirkung auf Immobilienmakler. Neuerungen seit 17.07.2017