Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns, noch einmal an jene Grundsätze zu erinnern, die laut Unionsgesetzgeber für die Darstellung von Ad-hoc-Meldungen auf den Websites der jeweiligen Emittenten gelten (eine diesbezügliche Pflicht besteht bekanntlich für fünf Jahre ab...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 6|2019
Darstellung von Ad-hoc-Meldungen auf der Website