Emittenten, die bereits seit einiger Zeit laufenden Veröffentlichungspflichten unterliegen, werden im Prospektrecht künftig deutlich besser gestellt. Unter den nachfolgenden Voraussetzungen können sie nämlich statt eines gewöhnlichen Prospekts den vereinfachten...
mehr lesen
Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 1|2019
Und noch ein vereinfachter Prospekt: Diese Erleichterungen gelten künftig für „Sekundäremissionen“