Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz („WiEReG“) verpflichtet inländische Gesellschaften, Stiftungen und sonstige juristische Personen bekanntlich dazu, ihren wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und zu melden (wir haben dazu im Newsletter...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 6|2018
WiEReG-Meldefrist faktisch bis 15. August 2018 verlängert