Verliert eine Person ihre Entscheidungfähigkeit (etwa durch Krankheit oder einen Unfall), wird meist erst zu diesem Zeitpunkt ein/e Sachwalter/in durch ein Gericht bestellt. Oft wird es sich dabei nicht um eine Vertrauensperson handeln.
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Müller, Katharina: Was ist eine Vorsorgevollmacht?
WOMAN 22/2006