Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017 in Kraft, wobei die neuen Regelungen grundsätzlich nur bei Todesfällen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden sind. Bereits errichtete letztwillige Verfügungen bleiben – trotz Änderung der Formvorschriften –...
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Newsletter Private Clients Issue 5|2016
Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht des Unternehmens des Erblassers