1. Einleitung In der Privatstiftung kommt dem Stiftungsvorstand das Vertretungsmonopol zu. Daher ist es auch seine Aufgabe, Verträge der Privatstiftung mit einem Vorstandsmitglied abzuschließen (sogenanntes In-sich-Geschäft). In-Sich-Geschäfte kommen in der Praxis...
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Newsletter Privatstiftungen Issue 7|2023
Der „befangene“ Notar bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen an eine Privatstiftung