Zuletzt haben wir in unserer Beraterpraxis wieder einmal einen äußerst sorglosen Umgang eines Startup-Geschäftsführers mit Geldern „seiner“ GmbH erlebt. Daher möchten wir daran erinnern, dass auch für Jungunternehmer ein durchaus strenger Haftungsmaßstab gilt: Jede...
mehr lesen
Newsletter Startups und Wachstumsfinanzierung Issue 1|2021
Auch Startup-Geschäftsführer können persönlich haften