Öffentliche Auftraggeber haften auch ohne schuldhaftes Verhalten für vergaberechtswidrige Entscheidungen. Wer sich zu Unrecht übergangen fühlt, hat infolge eines OGH-Urteils nun höhere Chancen auf Schadenersatz.
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Kall, Bernhard: „Geld ohne Auftrag für übergangene Bieter“
Der Standard