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Privatissimum Vermögen und Familienrecht

Am 04.11.2022 luden DDr. Katharina Müller, TEP und Dr. Martin Melzer, LL.M. zum Webinar „Privatissimum Vermögen und Familienrecht" ein.>> Weitere Details>> Zur Aufzeichnung des Webinars

Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 7|2022

Grundsätzlich kann jeder mit einer gültigen letztwilligen Verfügung über sein Vermögen frei verfügen und seine Erben frei bestimmen. Die sogenannte „Testierfreiheit“ ist gesetzlich nur in wenigen Punkten eingeschränkt. Zu nennen ist hier etwa das Pflichtteilsrecht....

Erfüllungsgehilfenkette ist gleich Regresskette

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob sich der Generalunternehmer im Haftungsfall direkt beim Subsubunternehmer regressieren kann.Die bisherige Rechtsprechung gewährte einen solchen „Sprungregress“ in anders...

Erfüllung der Warnpflicht

Wird bei der Abwicklung eines Bauvorhabens die Untauglichkeit des Stoffes oder die Unrichtigkeit einer Anweisung offenbar, hat der Auftragnehmer (AN) den Auftraggeber (AG) zu warnen. Doch an wen, wann und wie hat die Warnung zu erfolgen?Der Vertrag kann die...

Eigentumswohnung: Erbe mit rechtlichen Besonderheiten

Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen sollten sich mit den erbrechtlichen Sondervorschriften des WEG auseinandersetzen und prüfen, ob die dort vorgesehenen Regelungen in ihrem Fall Anwendung finden sollen. Falls nicht, gilt es, abweichende Vereinbarungen zu...

Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 6|2022

Das österreichische Erbrecht ist vom Prinzip der Testierfreiheit geprägt. Dieser Freiheit werden aber Grenzen gesetzt, konkret durch das zwingende Pflichtteilsrecht. Dieses sichert bestimmten nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder) einen Teil der Verlassenschaft zu. Bei...