Das Gespenst „Alternativer Investmentfonds“ geistert wieder herum! Ist ein Prozesskostenfinanzierer, der Geld von Anleger:innen über ein Genussrecht einsammelt und damit unter anderem Prozesskosten finanziert, jetzt auch ein (registrierungspflichtiger) Fonds? Ja(!)...
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EINSAMMELN VON GELDERN ÜBER EIN GENUSSRECHT DURCH EINEN PROZESSKOSTENFINANZIERER: KEIN ALTERNATIVER INVESTMENTFONDS
Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 2|2024