1. EinleitungDie Verpflichtung zum wechselseitigen Unterhalt ist eine der bedeutendsten Folgen der Eheschließung. Bezieht nur einer der beiden Ehegatten ein Einkommen, hat der andere Gatte grundsätzlich Anspruch auf 33% des Nettoeinkommens des anderen. Verdienen beide...
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Newsletter Familienrecht Issue 1|2023
Leibrentenzahlungen fließen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage (OGH 7 Ob 84/22m)